Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir gemäß unserer Verpflichtungen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie dem Batteriegesetz (BattG) eine zumutbare Rückgabemöglichkeit für Altgeräte und Batterien bereitstellen, die nicht aus privaten Haushalten stammen.
Diese Regelung dient dem sicheren und umweltgerechten Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien. Bitte beachten Sie, dass Altgeräte und Batterien nicht gemeinsam entsorgt werden dürfen. Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, aber auch umweltschädliche Substanzen, weshalb sie getrennt gesammelt und speziell recycelt werden müssen.
Wichtige Hinweise zur Batterieentsorgung:
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Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
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Lithium-Batterien dürfen nicht beschädigt oder unsachgemäß entsorgt werden, da Brand- und Explosionsgefahr besteht.
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Sie können gebrauchte Batterien kostenlos bei kommunalen Sammelstellen oder zugelassenen Recyclingstellen abgeben.
Falls Sie Fragen zur Rückgabe oder zur umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten und Batterien haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.